Da zum Zeitpunkt der Gründung (1993) lediglich zwei Sektionen (juristische Personen)in Berlin Mitglied werden wollten/konnten , waren als Gründungsmitglieder fünf weitere natürliche Personen erforderlich, um um die Mindestmitgliederzahl eines Vereins (sieben Personen) erfüllen zu können.